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  • Satzung (Auszug)

    § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
    (1) Der Verein führt den Namen „Förderverein Jahnturnhalle Quierschied“, nach der zu beantragenden Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichts Saarbrücken mit dem Zusatz „ e.V.“
    (2) Der Verein hat seinen Sitz in Quierschied.
    (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

    § 2 Zweck
    (1) Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports im Turnverein 1891 Quierschied e.V.
    (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Spenden und anderen Zuwendungen insbesondere zur Unterstützung des Turnvereins 1891 Quierschied e.V. beim Ausbau und der Unterhaltung der im Eigentum dieses Vereins stehenden Jahnturnhalle.
    (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    (4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
    (5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    (6) Die Vereinsämter sind Ehrenämter.

    § 3 Gemeinnützigkeit
    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 51 ff. AO). Er ist ein Förderverein i.S. von § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung des in § 2 der Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecks des Turnvereins 1891 Quierschied e.V. verwendet.